Hier findet Ihr erste Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen, die Ihr bei uns absolvieren könnt.
Zu einzelnen Klassen (z.B. bei den LKW-Klassen) gibt es noch weitere Sonderregelungen (u.a. zum Mindestalter).
Solltet Ihre weitere Fragen dazu haben, so sprecht uns gerne an.
Mofa
ab 15 Jahre
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
AM
ab 16 Jahre
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)8
ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt);
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt).
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2;
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW;
Leermasse max. 425 kg.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: -
A 1
ab 16 Jahre
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: AM
L
ab 16 Jahre
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: -
T
ab 16 Jahre
a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Sie müssen mindestens
alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
B | B96 | BE
ab 17 Jahre
Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.
Die Begleitperson
B
ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
und
NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
B 96
ab 18 Jahre
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B: Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
BE
ab 18 Jahre
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: -
C 1
ab 18 Jahre
Leichtere LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.7
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: -
(Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)
C 1E
ab 18 Jahre
Leichtere Lastzüge
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
C
ab 21 Jahre
Schwere LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.7
Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: C1
CE
ab 21 Jahre
Schwere Lastzüge
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE
A 2
ab 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
A
ab 21 / 24 Jahre
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Sie müssen mindestens zu a) 24 und zu b) 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Für Deinen Führerscheinantrag benötigen wir einige Unterlagen, die zwingend erforderlich sind: